AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Heilpraktikerin Alina Zach

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktikerin und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2.Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der/die Patient*in das generelle Angebot der Heilpraktikerin, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

3.Die Heilpraktikerin ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder wenn die Heilpraktikerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die
sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

§ 2 Behandlungsvertrag

1.Die Heilpraktikerin händigt der Patient*in den Behandlungsvertag beim ersten Termin aus. Der Patient kann den Behandlungsvertrag auch selbständig herunterladen und in doppelter Ausführung zum Termin mitbringen.

§ 3 weitere Vereinbarungen zur Behandlung

1.Es werden von der Heilpraktikerin auch Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt und wissenschaftlich nicht nachgewiesen sind. Es ist mir NICHT erlaubt meinen Patienten einen Erfolg oder sogar eine Garantie auf die Behandlung zu geben. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das der Heilpraktikerin gegenüber zu erklären, gerne schon beim Vereinbaren des Termins.
2.Die Heilpraktikerin darf keine Krankschreibungen vornehmen und  auch keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 4 Pünktlichkeit, Absagen

Diese Punkte werden im Behandlungsvertrag geregelt.